Letzte Aktualisierung: Dienstag, 07. September 2010


FAHRSCHULE JEHLE - Die "basler-fahrschule.ch"
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Motorrad- / Roller- Grundkurs: Gruppenunterricht!
Motorrad Grundkurs: Gruppenunterricht!

 

Die Links zu den Motorfahrzeugkontrollen in unser Agglomeration:

 

 

 

 

 

 

Meine Tochter Sandra auf meinem Scooter ...
Meine Tochter Sandra ...

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fahrschule JEHLE
beider Basel

Wappen beider Basel
Basler-Fahrschule
www.jehle.ch

«Motorrad, Roller, Scooter - Kategorie A / A1»

Motorrad-Grundkurse: Kurs-Termine und vieles mehr...

Wer den Führerausweis der Kategorie A oder A1 erwerben will, muss innert 4 Monaten ab Erteilung des Lernfahrausweises die praktische Grundschulung absolvieren.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben, den sicheren Umgang mit einem Motorrad oder Roller. Sie erlernen das erforderliche Grundverständnis für Motorfahrzeuge der Kategorien A und A1

Motorrad-Termine
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s

Kurs
Nr.
1. Teil
2. Teil
Zeit
jeweils (von/bis)
Belegung
5 Teilnehmer
Kursdaten 2010   ;-)))
M 30/10 Mi. 22.09.10 Do. 23.09.10 17.00 - 20.45 Noch 3 Pl. frei
M 31/10 Sa. 25.09.10 Sa. 02.10.10 08.00 - 11.45 Noch 1 Pl. frei
M 32/10 Mi. 29.09.10 Do. 30.09.10 17.00 - 20.45 Noch 4 Pl. frei
M 33/10 Mi. 06.10.10 Do. 07.10.10 17.00 - 20.45 Noch 4 Pl. frei
M 34/10 Sa. 09.10.10 Sa. 16.10.10 08.00 - 11.45 Noch 4 Pl. frei
         

*Abendkurse: (grün)
Jeweils 17 bis 21 Uhr - welche Wochentage > siehe Kurstabelle (*M XX/08)
Es werden nur die aktuellen Kursdaten aufgeführt, belegte Kurse werden aus der obigen Liste gestrichen!

Aktualisiere mit der "F5 TASTE" deinen Browser, damit du die tatsächlich freien Plätze sehen kannst!

TREFFPUNKT ZU DEN KURSEN
(siehe weiter unten)

Kat. A Motorräder mit mehr als 11kw:
Die Kursdaten für den 3. Kursteil (4 bzw. 2 Std.) der Kategorie A (schwere Motorräder), sind an dieser Stelle nicht aufgeführt!
Diesen Kursteil vereinbaren wir nach dem absolvierten Grundkurs und werden im persönlichen Einverständnis terminiert!

Hast Du deinen gewünschten Kurstermin gefunden?

Sende mir ein E-Mail ab meiner Kontaktseite mit deinem Wunschdatum und Du erhältst umgehend (innert 24 Stunden) eine Kursbestätigung zurück!!!

Solltest Du keine Antwort erhalten, sehe doch in Deinem
Spam-Ordner nach
, ob mein Mail dorthinein gelangt ist?

Anmeldungen zu den Motorrad-Grundkursen und zum Verkehrs Kunde Unterricht (VKU)
können nur über E-Mail erfolgen! Eine telefonische Anmeldung oder Anmeldung
per Fax bzw. SMS sind nicht möglich!

 


Moto-Kurse - Treffpunkt
Oberer Rheinweg 81, Kleinbasel
(Stadtplan)

Basler - Münster
Mein vis à vis, das Basler - Münster

Grundkurse:

Der obligatorische Grundkurs umfasst total 8, 6 oder 12 Stunden, dieser wird auf zwei bzw. drei Teilkurse aufgeteilt.
A1 8 Stunden Teil 1 und 2 (2x4 Std.) CHF 250.00
A 6 Stunden Teil 2a und 3 (2 und 4 Std.) CHF 200.00
A 12 Stunden Teil 1, 2 und 3 (3x4 Std.) CHF 375.00

Die Kurse werden in kleinen Gruppen à max. fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmer durchgeführt.

Teil 1 Umgang mit dem Motorrad / Roller / Scooter sowie dessen Beherrschung, praktische Fahrübungen - wie Spurgasse fahren, Slalom- und Achterfahren, Bremsen ...
Teil 2 Sicheres und schnelles Bremsen, Fahren im Verkehr sowie der Umgang mit den diversen Verkehrspartnern ...
Teil 2a Standortbestimmung! Dieser Kursteil wird individuell, nach Absprache mit dem Teilnehmer - mit Schwerpunkten aus allen drei Kursteilen durchgeführt ...
Teil 3 Aufbauübungen für sicheres Kurvenfahren, Bremsen aus höheren Geschwindigkeiten, Überlandstrecken, Überholen, Gruppenfahren ...

Ich führe jeden Samstag von 08.00 - 12.00 Uhr, sowie Abendkurse von 17.00 bis 21.00 Uhr, Teile dieser Kurse durch.

* * *

Und nach bestandener Auto- bzw. Motorradfahrprüfung?
(Auszug: Strassenvehrsamt Kanton Aargau)

Wer erhält einen Führerausweis auf Probe?
Alle Personen, die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden sowie alle Personen, die - unabhängig vom Geburtsdatum - ab 1. Dezember 2005 erstmals ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder B (Personenwagen) einreichen, erhalten einen Führerausweis auf Probe.
Wer den unbefristeten Führerausweis der Kategorie B besitzt und den Führerausweis der Kategorie A erwerben will, erhält den Führerausweis der Kategorie A unbefristet; dasselbe gilt umgekehrt.

Wie lange dauert die Probezeit?
Die Probezeit dauert drei Jahre ab Ausstellung des Führerausweises.
Die Befristung ist im Führerausweis eingetragen. Die Fahrzeuge müssen nicht besonders gekennzeichnet sein (kein grünes L).

Wann erhalte ich den unbefristeten Führerausweis?
Der unbefristete Führerausweis wird nach Ablauf der Probezeit und nach dem Besuch der obligatorischen Weiterausbildung auf Gesuch hin ausgestellt. Das Gesuch kann frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum eingereicht werden. Dem Gesuch ist der Nachweis der besuchten Weiterausbildung beizulegen.

Wie lange dauert die Weiterausbildung?
Die Weiterausbildung dauert 16 Stunden und wird auf zwei Kurstage aufgeteilt. Der erste Kurstag soll innerhalb von sechs Monaten nach Erwerb des befristeten Führerausweises besucht werden. Der zweite Teil ist vor Ablauf der Probezeit zu absolvieren
.

Wo kann ich die Weiterausbildung absolvieren?
Im Kanton Aargau bieten mehrere Ausbildungszentren die Weiterausbildung an. Der Kursveranstalter kann frei gewählt werden.

Was lerne ich am ersten Kurstag?
Anhand von Unfallbeispielen werden ihre Ursachen und die rechtlichen, finanziellen und sozialen Folgen thematisiert. Ferner lernen Sie auf einem Übungsplatz, wie Sie gefährliche Verkehrssituationen vermeiden können.

Was lerne ich am zweiten Kurstag?
Am zweiten Kurstag absolvieren Sie eine Feedbackfahrt. Die jeweils mitfahrenden anderen Kursteilnehmenden geben Rückmeldung zu Ihrem Fahrstil. Zudem vertiefen Sie die Kenntnisse der partnerschaftlichen und umweltschonenden Fahrweise.

Was passiert, wenn die Weiterausbildung nicht besucht wird?
Die Weiterausbildung muss während der Probezeit besucht werden. Ausnahmsweise - beispielsweise wegen Krankheit - kann sie in einer bewilligten Nachfrist von maximal drei Monaten nachgeholt werden. Sie erhalten auf Gesuch hin für die entsprechenden Kurstage eine Fahrbewilligung. Eine weitere Fristverlängerung ist nicht möglich.

Was passiert, wenn der Führerausweis auf Probe entzogen wird?
Muss der Führerausweis auf Probe wegen einer Widerhandlung entzogen werden, so verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Bei einer zweiten Widerhandlung, die zu einem Ausweisentzug führt, verfällt der Führerausweis auf Probe. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens nach einer Wartezeit von einem Jahr seit Begehung der Widerhandlung und nur gestützt auf ein verkehrspsychologisches Gutachten ausgestellt werden.

Wer bietet diese Zweiphasenausbildung an?


www.wabgmbh.ch

 

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