Wer erhält einen
Führerausweis auf Probe?Alle
Personen, die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden
sowie alle Personen, die - unabhängig vom Geburtsdatum - ab
1. Dezember 2005 erstmals ein Gesuch für einen
Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder B
(Personenwagen) einreichen, erhalten einen Führerausweis auf
Probe.
Wer den unbefristeten
Führerausweis der Kategorie B besitzt und den Führerausweis
der Kategorie A erwerben will, erhält den Führerausweis der
Kategorie A unbefristet; dasselbe gilt umgekehrt.
Wie lange dauert die
Probezeit?
Die Probezeit dauert drei Jahre ab Ausstellung des
Führerausweises.
Die
Befristung ist im Führerausweis eingetragen. Die Fahrzeuge
müssen nicht besonders gekennzeichnet sein (kein grünes L).
Wann erhalte ich den
unbefristeten Führerausweis?
Der unbefristete Führerausweis wird nach Ablauf der
Probezeit und nach dem Besuch der obligatorischen
Weiterausbildung auf Gesuch hin ausgestellt. Das Gesuch kann
frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum eingereicht
werden. Dem Gesuch ist der Nachweis der besuchten
Weiterausbildung beizulegen.
Wie lange dauert die
Weiterausbildung?
Die Weiterausbildung dauert 16 Stunden und wird auf zwei
Kurstage aufgeteilt. Der erste Kurstag soll innerhalb von
sechs Monaten nach Erwerb des befristeten Führerausweises
besucht werden. Der zweite Teil ist vor Ablauf der Probezeit
zu absolvieren.
Wo kann ich die
Weiterausbildung absolvieren?
Im Kanton Aargau bieten mehrere Ausbildungszentren die
Weiterausbildung an. Der Kursveranstalter kann frei gewählt
werden.
Was lerne ich am
ersten Kurstag?
Anhand von Unfallbeispielen werden ihre Ursachen und die
rechtlichen, finanziellen und sozialen Folgen thematisiert.
Ferner lernen Sie auf einem Übungsplatz, wie Sie gefährliche
Verkehrssituationen vermeiden können.
Was lerne ich am
zweiten Kurstag?
Am zweiten Kurstag absolvieren Sie eine Feedbackfahrt. Die
jeweils mitfahrenden anderen Kursteilnehmenden geben
Rückmeldung zu Ihrem Fahrstil. Zudem vertiefen Sie die
Kenntnisse der partnerschaftlichen und umweltschonenden
Fahrweise.Was
passiert, wenn die Weiterausbildung nicht besucht wird?
Die Weiterausbildung muss während der Probezeit besucht
werden. Ausnahmsweise - beispielsweise wegen Krankheit -
kann sie in einer bewilligten Nachfrist von maximal drei
Monaten nachgeholt werden. Sie erhalten auf Gesuch hin für
die entsprechenden Kurstage eine Fahrbewilligung. Eine
weitere Fristverlängerung ist nicht möglich.
Was passiert, wenn der
Führerausweis auf Probe entzogen wird?
Muss der Führerausweis auf Probe wegen einer Widerhandlung
entzogen werden, so verlängert sich die Probezeit um ein
Jahr. Bei einer zweiten Widerhandlung, die zu einem
Ausweisentzug führt, verfällt der Führerausweis auf Probe.
Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens nach einer
Wartezeit von einem Jahr seit Begehung der Widerhandlung und
nur gestützt auf ein verkehrspsychologisches Gutachten
ausgestellt werden.